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Impressum

Greil Elektro GmbH, 

+41(0) 44 781 46 76  

info@greil-elektro.ch

www.greil-elektro.ch

Vertretungsberechtigte/r Geschäftsführer/in: Lukas Hans Greil und Stephanie Edith Greil 

USt-IdNr: CHE -244.070.484

Registergericht: Handelsregister Zürich

  1. Geltungsbereich der AGB
    Die vorliegenden AGB der Greil Elektro GmbH (nachfolgend Firma genannt) sind für Lieferungen, Dienstleistungen und für elektrotechnische Installationen der Firma gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen des Kunden, Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend Besteller genannt) werden wegbedungen.

     

  2. Gültigkeit
    Angebote der Firma sind, sofern nichts anderes angegeben, 1 Monat ab  Ausgabedatum gültig.

     

  3. Preise
    Alle Preisangaben der Firma verstehen sich rein netto exkl. MWST. und in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen oder Technologiewandel sind vorbehalten.

     

  4. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlungskonditionen sind im Angebot angegeben. Gerät der Besteller in Verzug, so hat die Firma Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten. Weiter ist die Firma berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne weitere Mitteilung einzustellen.

     

  5. Lieferfristen / Lieferungen
    Für Lieferfristen von Produkten und Apparaten können nur Richtangaben gemacht werden, da die Herstellerangaben massgebend sind und diese je nach Marktsituation kurzfristig ändern können. Der Versand von Produkten und Apparaten erfolgt auf Gefahr des Bestellers.

     

  6. Lieferungen bauseits
    Die Firma übernimmt keine Haftung für bauseits gelieferte Produkte und Materialien sowie bauseits vorhandene und gelieferte Hard- und Software, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

     

  7. Termine
    Liefer- und Montagetermine werden zwischen der Firma und dem Besteller im Einzelfall vereinbart, oder sind im Werkvertrag geregelt. Der Auftraggeber hat die nötigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit die Lieferung/Installationen ungehindert erfolgen können. Andernfalls gehen die durch Verzögerungen und mehr Aufwendungen entstandenen Zusatzkosten zu seinen Lasten. Die Firma haftet nicht für verspätete Lieferungen Waren dritter oder höherer Gewalt. 

     

  8. Eigentumsvorbehalt
    Das Eigentum an Produkte und Materialien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Besteller über. Die Firma ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register ermächtigt, solange die Zahlung nicht vollständig geleistet ist. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so hat die Firma das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.

     

  9. Prüfung, Mängelrüge und Abnahme
    Der Besteller ist verpflichtet, die von der Firma gelieferten Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt oder Abholung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für alle Dienstleistungen sowie für Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessene Zeit. Unterlässt der Besteller seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert.

     

  10. Eigentums- und Immaterialgüterrecht
    Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen der Anlage bleibt bei der Firma.

     

  11. Lizenzen
    Der Besteller ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich und bestätigt diese gelesen und verstanden zu haben. Die Firma haftet nicht für Forderungen Dritter oder Herstellern auf Grund Nicht-Einhaltens derer Lizenzbestimmungen.

     

  12. Leistungsumfang
    Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung respektive im Werkvertrag festgelegt. Nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen zusätzlich verrechnet. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination. Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmen im Bauvorhaben liegt beim Besteller resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination wird separat verrechnet.

     

  13. Mengenangaben im Angebot
    Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben (m, Stk. etc.) sind approximativ. D.h. sie können unter- oder überschritten werden, ohne dass der Besteller Änderungsansprüche an die Einheitspreise geltend machen kann. Die Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage für das von der Firma gemachte Angebot.

     

  14. Offerten und Dokumentationen von Anlagen
    Die von der Firma dem Kunden übergebenen geistigen Werke wie Dokumente, Offerten, Zeichnungen etc. bleiben Eigentum der Firma. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht und abgegeben werden. Im Übertretungsfalle ist die Firma berechtigt, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10% der Offertsumme einzufordern.

     

  15. Asbest und andere gesundheitsgefährdende Stoffe
    Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest usw. vorhanden sind, muss die Firma die Gefahren eingehend ermitteln und die Risiken bewerten. Der Besteller trägt in jedem Fall die Kosten.

     

  16. Durchbrüche, Kernbohrungen, Schlitze
    Die Firma lehnt jede Haftung ab für Beschädigungen an bestehenden, verdeckten Leitungen, von denen er keine Kenntnis hatte oder keine Kenntnis haben konnte.

     

  17. Haftung
    Die Firma haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung wegbedungen. Des Weiteren haftet die Firma nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden. Die Firma haften nicht für Schäden entstanden auf Grund höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel etc.

     

  18. Diebstahl
    Die Firma haftet nicht für bereits montiertes oder installiertes Material, welches von Dritten entwendet wurde. Die Kosten für den Materialersatz sowie allfällige Installationskosten sind vom Besteller zu tragen.

     

  19. Gewährleistung
    Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Abnahme. Für Produkte- und Materiallieferungen von Drittherstellern gelten, die entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch gegenüber dem Auftraggeber, Besteller oder Käufer.

     

  20. Datenschutz und Geheimhaltung
    Die Firma verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten. Der Besteller behandelt alle Informationen, die er von der Firma erhält streng vertraulich. (Insbesondere Codes, Login-Namen sowie Passwörter usw.) Aus Gründen der Sicherheit sind, im Interesse des Anlagenbesitzers durch alle Beteiligten und wo angebracht, sämtliche schriftlichen Dokumente sowie Hard- und Software vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, ist die Firma berechtigt, den Besteller als Referenz gegenüber potentiellen Kunden zu verwenden.

     

  21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist schweizerisches Recht anwendbar. Internationale Übereinkommen sind ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen.

     

  22. Gültigkeit
    Die Allgemeine Geschäftsbedingungen treten ab 04. Dezember 2024 in Kraft.

Öffnungszeiten

MO - DO:    07.00 - 12.00 Uhr

                    13.00 - 17.00 Uhr

Freitag:       07.00 - 12.00 Uhr

                    13.00 - 16.00 Uhr

+41 44 781 46 76  

info@greil-elektro.ch

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